Allgemeine Geschäftsbedingungen für „Meet & Eat

Frag Felix – Felix Schauenburg, Kronshagener Weg 46, 24116 Kiel

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme von Unternehmen am Veranstaltungsformat „Meet & Eat“ zwischen Frag Felix – Felix Schauenburg, Kronshagener Weg 46, 24116 Kiel („Veranstalter“) und dem teilnehmenden Unternehmen („Teilnehmer“).

2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

3. Schulen, Lehrkräfte und Schüler:innen sind nicht Vertragspartner dieser AGB. Die Zusammenarbeit mit Schulen wird gesondert abgestimmt.

4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers gelten nur, wenn der Veranstalter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

1. Der Veranstalter organisiert Veranstaltungen, bei denen Schüler:innen und regionale Unternehmen an Tischen ins Gespräch kommen. Er stellt Ort, Ablauf, Moderation und Verpflegung und bindet die Schüler:innen über die beteiligten Schulen ein.

2. Zur Leistung gehört ein Unternehmenssteckbrief in der Meet & Eat App, über den Schüler:innen vorab das Unternehmen kennenlernen und Interesse bekunden können.

3. Der Vertrag ist ein Dienstvertrag. Geschuldet ist die Durchführung der Veranstaltung, nicht ein bestimmter Erfolg, insbesondere nicht eine bestimmte Zahl an Gesprächen, Bewerbungen oder Einstellungen.

§ 3 Vertragsschluss

1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer einen Platz über das Buchungssystem (eTermin) bucht oder ein Angebot des Veranstalters in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt, und der Veranstalter die Teilnahme bestätigt.

2. Je Unternehmen ist ein Tisch vorgesehen. Pro Tisch können bis zu zwei Personen teilnehmen; die Anzahl wird bei der Buchung angegeben.

3. Die Teilnehmerzahl je Veranstaltung ist begrenzt. Plätze werden in der Reihenfolge der Buchungen vergeben.

§ 4 Preise

1. Es gilt die Teilnahmegebühr, die bei der Buchung bzw. im Angebot genannt ist. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Bei Sonderformaten außerhalb von Schulen (z. B. im Wissenschaftszentrum Kiel) kann ein abweichender Preis gelten; er wird bei der Buchung genannt.

§ 5 Stornierung durch den Teilnehmer

1. Eine Stornierung ist bis sechs Wochen vor der Veranstaltung kostenlos.

2. Bei einer Stornierung zwischen sechs und vier Wochen vor der Veranstaltung werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig, danach 100 %.

3. Der Teilnehmer kann jederzeit kostenlos eine Ersatzperson aus seinem Unternehmen schicken.

4. Stornierungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an info@fragfelix.info).

5. Kann der Teilnehmer kurzfristig nicht teilnehmen, teilt er dies unverzüglich mit, damit der Ablauf für die Schüler:innen umgeplant werden kann. Die Gebühr bleibt nach Abs. 2 fällig.

§ 6 Zahlung

1. Der Veranstalter stellt die Rechnung nach der Veranstaltung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

2. Nach Ablauf der Frist gerät der Teilnehmer in Verzug. Der Veranstalter kann dann Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen.

3. Aufrechnen oder zurückbehalten kann der Teilnehmer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

§ 7 Absage und Änderungen durch den Veranstalter

1. Der Veranstalter kann aus wichtigem Grund von der Veranstaltung zurücktreten, insbesondere bei höherer Gewalt, Ausfall der Schule oder des Veranstaltungsorts, Erkrankung der Organisatoren oder wenn die bei Buchung genannte Mindestzahl an Unternehmen oder Schüler:innen nicht erreicht wird.

2. Wegen zu geringer Teilnehmerzahl sagt der Veranstalter spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung ab, in allen anderen Fällen unverzüglich, sobald der Grund bekannt ist.

3. Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund zeitlich oder örtlich verlegen. Der Teilnehmer kann dann kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

4. Bei einer Absage durch den Veranstalter fällt keine Gebühr an; bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Weitere Ansprüche, etwa auf Ersatz von Reise- oder Personalkosten, bestehen nur nach § 11.

5. Informationen nach diesem Paragrafen erfolgen an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.

§ 8 Steckbrief, Logo und Inhalte

1. Der Teilnehmer stellt die Inhalte für seinen Steckbrief bereit oder pflegt sie selbst in der Meet & Eat App. Er ist für deren Richtigkeit verantwortlich und stellt sicher, dass er die Rechte an Logo, Bildern und Texten besitzt.

2. Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter das einfache, unentgeltliche Recht ein, Firmenname, Logo und Steckbrief für die Dauer der Teilnahme in der App sowie zur Ankündigung der Veranstaltung (z. B. Website, Social Media, Flyer für Schulen) zu nutzen. Der Teilnehmer kann diese Nutzung für künftige Veröffentlichungen jederzeit in Textform beenden.

3. Der Veranstalter darf Steckbriefe vor der Freischaltung prüfen und Inhalte ablehnen, die rechtswidrig sind oder sich nicht für Schüler:innen eignen.

4. Wird der Teilnehmer von Dritten wegen seiner Inhalte in Anspruch genommen, stellt er den Veranstalter davon frei.

§ 9 Daten von Schüler:innen

1. Wählen Schüler:innen in der App „Ich interessiere mich“, sieht der Teilnehmer Name, Schule, Klasse und die angegebenen Interessen. Eine E-Mail-Adresse sieht er nur, wenn die Schüler:in sie ausdrücklich freigibt.

2. Der Teilnehmer nutzt diese Angaben ausschließlich, um mit der Schüler:in über Ausbildung, Praktikum, Duales Studium oder einen Berufseinstieg zu sprechen. Eine Nutzung für Werbung, ein Verkauf oder eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

3. Ab Erhalt der Daten ist der Teilnehmer für deren Verarbeitung selbst datenschutzrechtlich verantwortlich. Er löscht sie, sobald sie für diesen Zweck nicht mehr gebraucht werden oder die Schüler:in dies verlangt.

4. Zugangsdaten zur App sind vertraulich zu behandeln und nur Mitarbeitenden zugänglich zu machen, die die Teilnahme betreuen.

§ 10 Foto- und Videoaufnahmen

1. Der Veranstalter kann während der Veranstaltung Fotos und Videos für die Dokumentation und die eigene Öffentlichkeitsarbeit (Website, Social Media, Print) anfertigen. Auf Aufnahmen wird vor Ort hingewiesen.

2. Vertreter:innen des Teilnehmers können Aufnahmen ihrer Person jederzeit vor Ort oder später in Textform widersprechen. Der Teilnehmer informiert seine Mitarbeitenden vorab über diesen Hinweis.

3. Bei Schulveranstaltungen richtet sich die Einwilligung von Schüler:innen nach den Foto-Einwilligungen der Schule; die Schule teilt dem Veranstalter mit, wer nicht fotografiert werden darf. Liegt keine Einwilligung über die Schule vor (z. B. bei Sonderformaten), holt der Veranstalter eine eigene Einwilligung ein, bei unter 16-Jährigen die der Eltern.

4. Fertigt der Teilnehmer eigene Aufnahmen an, ist er für deren Rechtmäßigkeit selbst verantwortlich; Aufnahmen von Schüler:innen nur mit deren Einwilligung bzw. der der Eltern.

§ 11 Haftung

1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens bis zur Höhe der Teilnahmegebühr.

3. Für mitgebrachte Gegenstände des Teilnehmers (z. B. Roll-ups, Technik) übernimmt der Veranstalter keine Haftung, außer nach Abs. 1.

4. Die Meet & Eat App wird mit üblicher Sorgfalt betrieben. Eine ständige Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.

§ 12 Datenschutz

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Ansprechpersonen des Teilnehmers zur Durchführung des Vertrags. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung unter fragfelix.info/datenschutz und in der Meet & Eat App.

§ 13 Recht und Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kiel.

§ 14 Schlussbestimmungen

1. Der Teilnehmer darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Veranstalters an Dritte abtreten.

2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

3. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: Oktober 2026